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Hinweis auf das Telekommunikationsgesetz

Bitte das Telekommunikationsgesetz (TKG) beachten! Es ist namlich nach § 89 TKG verboten BOS-Funk abzuhören und kann nach § 148 TKG mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Dies schließt die Nutzung der genannten Frequenzen und Kanäle ein.

Alle Informationen dieser Seiten sind Info Material, sie dienen rein zur informationszwecken.

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